Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass Dashcam-Videos als Beweismaterial im Falle eines Unfalls zulässig sind.

Dashcam-Videos zählen vor Gericht: die digitalen Aufzeichnungen können in Deutschland somit als Beweismittel zur Klärung von Verkehrsunfällen verwendet werden.

Ein juristischer Streifall aus Magdeburg gab den Ausschlag: Nach einem Unfall hatte der Kläger per Dashcam-Video beweisen wollen, dass der andere Pkw-Fahrer am Umfall schuld sei. Da er in den Vorinstanzen scheiterte, landete die Klage schließlich vor dem Bundesgerichtshof, das nun grünes Licht zu Gunsten des Dashcam-Besitzers gab.

Laut Grundsatzurteil des BGH würden die Aufnahmen zwar gegen das Datenschutzrecht verstoßen; dies sei allerdings nachrangig, da Unfallbeteiligte sowieso personenbezogene Angaben machen müssen.

Permanentes Aufnehmen sei allerdings laut BGH generell nicht zulässig. Es sei aber laut Gericht technisch möglich, durch „dauerhaftes Überschreiben in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeugs eine kurze Aufzeichnung des unmittelbaren Unfallgeschehens zu gestalten“.

 

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