Natürlich kann man in den Weihnachtszeit sein Auto schmücken – allerdings sollte man es nicht übertreiben: es gibt klare gesetzliche Vorgaben und bestimmte Arten von Weihnachtsschmuck sind am Auto tabu.

Generell gilt bei Weihnachtsschmuck die Faustregel: solange die Fahrzeuginsassen und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, ist die Deko zulässig.

Aufkleber oder bunt lackierte Radkappen stellen meistens kein Problem dar. Ein freies Sichtfeld für den Fahrer ist jedenfalls unabdingbar. Bei Verstößen wird ein Bußgeld fällig.

Dekoartikel müssen im Fahrzeug auf alle Fälle gut gesichert sein – wie bei jeder „normalen“ Ladung eben auch.

Bei blinkenden Sternen oder Lichtketten hört es sich mit dem Weihnachtsspaß allerdings schnell auf: derartige Lichtsignale sind in der Regel unzulässig, weil sie Verkehrsteilnehmer irritieren können und eine hohe Unfallgefahr darstellen.