Auch in der närrischen Zeit herrscht keine Narrenfreiheit am Steuer. Wer beispielsweise vermummt im Faschingskostüm am Steuer seines Autos sitzt, muss blechen…

Im Faschingskostüm am Steuer? Das kann durchaus teuer werden! Der TÜV Rheinland hat auf etliche Punkte aufmerksam gemacht, die Karnevalsfreunde  beachten sollten.

Star Wars-Fans, die sich gerne wie auf dem Foto im Ganzkörperkostüm als Chewbacca präsentieren, könnten in diesem Outfit als Autofahrer erhebliche Probleme bekommen. Wer mit einem verhüllten Gesicht am Steuer von der Polizei erwischt wird, muss auf alle Fälle 60 Euro Bußgeld bezahlen.

Von diesem Geld könnte man sich beispielsweise ein zusätzliches Yoda-Kostüm leisten. Deshalb sollte man das Auto zunächst ohne Verkleidung steuern und erst nach dem Ausstiegen den Wookiee markieren.

Verkleidungen, die das Sichtfeld einschränken, sollten ebenfalls taub sein. Darunter fällt die wagemutige Augenklappe des Piratenkapitäns Jack Sparrow, Spiderman- oder Zorro-Masken und sogar hohe Hexenhüte.

Generell gilt: die Bewegungsfreiheit darf durch die Verkleidung nicht beeinträchtigt werden. Sollte übrigens der Beifahrer ein besonders spektakuläres Giraffenkostüm tragen und der lange Giraffenhals die Sicht das Fahrers mindern, könnte es ebenfalls Probleme mit der Polizei geben.

Überhaupt nicht gut ist es auch, wenn die Verkleidung andere Verkehrsteilnehmer ablenkt. Darum sollten spektakuläre Verkleidungen aller Art nach Möglichkeit erst an Ort und Stelle angezogen werden.

Darauf ein kräftiges „Hellau“!

 

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