Wenn ein Reh ins Auto läuft, zahlt die Versicherung den Schaden. Ganz anders kann es allerdings ausschauen, wenn es sich bei dem  Tier um einen Wolf handelt…

Der Wolf breitet sich immer mehr in Deutschland aus: In Sachsen-Anhalt sollen sich mittlerweile rund elf Wolfsfamilien niedergelassen haben.

Der vermeintlich unwahrscheinliche Fall der Fälle ist erst vor kurzem in Bayern aufgetreten: nachdem Wölfe aus dem Tiergehege des Nationalparks Bayerischer Wald ausgebüxt waren, wurde eines der Tier von einem Auto erfasst, ein anderer Wolf von einem Zug getötet.

Videoaufnahmen auf YouTube dokumentieren, wie sich zwei der entlaufenen Tiere gefährlich nahe an der Straße herumtreiben.

Wer zahlt also, wenn Meister Isegrim ins Auto läuft? Beim so genannten „Haarwild“ (z.B. Reh, Hirsch, Fuchs oder Wildschwein) ist es relativ einfach: hier übernimmt die Teilkasko die Schäden; Wildunfälle mit Tieren, die die unter das Bundesjagdschutzgesetz fallen, sind normalerweise in allen Tarifen abgedeckt.

Anders schaut es allerdings bei Unfällen mit Federwild oder Haus- und Nutztieren aus. Auch Unfälle mit Wölfen oder Exoten wie Waschbären sind nicht generell versichert. Hierzu ist ein erweiterter Teilkaskoschutz notwendig, der  beispielsweise ‚Tiere aller Art‘ beinhaltet.

Wer gut versichert ist, muss also keine Angst vorm bösen Wolf haben…