Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden: Künftig können deutsche Städte Dieselautos aussperren. In Hamburg soll es schon in wenigen Wochen Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen geben.

Dieselautos können laut Urteil aus Städten verbannt werden, in denen die Grenzwerte für Stickoxide überschritten werden. Die Behörden dürfen vor Ort selber entscheiden und sind nicht auf eine bundesweit einheitliche Regelung angewiesen.

Mit Spannung war die Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht erwartet worden. Vorausgegangen war eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die Fahrverbote für Euro 5- und Euro 6-Diesel durchsetzen wollte. Jetzt haben die Richter Klartext gesprochen: in Anbetracht der hohen Gesundheitsgefahr für die Einwohner seien Fahrverbote verhältnismäßig.

Laut DUH könne man jetzt auf Basis des Urteils die Autoindustrie zwingen, Diesel-Fahrzeuge nachzurüsten.

Die Entscheidung gilt zunächst nur für Düsseldorf und Stuttgart, dürfte sich aber auf fast alle Großstädte in Deutschland auswirken. Laut Urteil müssten die beiden Städte aber ihre Luftreinhaltepläne auf Verhältnismäßigkeit prüfen.

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sieht Übergangsfristen vor: In Stuttgart sollen beispielsweise Fahrverbote für Euro-5-Fahrzeuge nicht vor September 2019 möglich sein. Zudem soll es Ausnahmeregelungen beispielsweise für Handwerker geben. Eine finanzielle Ausgleichspflicht gegenüber betroffenen Dieselfahrern bestehe laut Urteil nicht.

Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan hat nach dem Diesel-Urteil eine rasche Umsetzung für zwei Hamburger Straßen angekündigt: „Die Diesel-Durchfahrtsbeschränkungen in Hamburg werden bundesweit vermutlich die ersten sein“, so der Politiker.

Für Dieselfahrer wird es in Deutschland nach diesem Urteil jedenfalls ziemlich ungemütlich…

 

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